Energieberatung
Steht ein Bauvorhaben oder eine Modernisierungsmaßnahme an, so geht es immer auch darum, diese energieeffizient und damit zukunftssicher zu gestalten. Ich stehe Ihnen als staatlich anerkannter Energieberater gerne zur Seite.
DIE UNTERSUCHUNG DER BAUSUBSTANZ
Bei der Untersuchung des Gebäudes nehmen wir den energietechnischen Ist-Zustand des Gebäudes und der Heizungsanlage auf. Dadurch können Schwachstellen erkannt werden. Zu den aufgenommenen Daten gehören:
- Grunddaten des Hauses
- Angaben zur Gebäudehülle
- Angaben zur Lüftung
- Angaben zum Heizsystems
- Angaben zur Warmwasseraufbereitung
VORSCHLÄGE FÜR ENERGIESPARMAßNAHMEN
- Vorschläge zur energetischen Verbesserung der Gebäudehülle (Wände, Dach, Fenster usw.)
- zur Minimierung von Wärmebrücken
- zur Minderung der Lüftungswärmeverlusten
- zur Verbesserungen des Heizungssystems und der Warmwasserbereitung.
- Kosten für die vorgeschlagenen Maßnahmen nach marktüblichen Preisen und gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Eigenleistungen und Zuschüssen von Bund, Ländern oder Gemeinden.
- Der Einsatz erneuerbarer Energien
PERSÖNLICHES BERATUNGSGESPRÄCH
Im Gespräch erläutern wir Ihnen, welche Energiesparmaßnahmen notwendig, sinnvoll und ratsam sind. Wir geben Ihnen Hinweise, wie Sie die Vorschläge am besten umsetzen können. Die Wahl des richtigen Förderprogramms ist wichtig und kann Ihnen viel Geld sparen. Hier stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Aufgrund meiner neutralen Beraterstellung, bin ich berechtigt, Nachweise für diverse Fördermittelanträge bei der KfW oder LBank auszustellen.
DURCHFÜHRUNG DER ENERGIESPARMASSNAHME
Der Stand der Technik erlaubt es heutzutage, Wohn- und Nichtwohngebäude zu bauen, die bis zu 70% weniger Energie verbrauchen als der Gebäudebestand. So liegt z.B. der spezifische Heizenergiebedarf bei Altbauten bei ca. 18-30 Liter Heizöl pro m² Wohn-/Nutzfläche und Jahr.
Ein Neubau, errichtet nach den Anforderungen der EnEV, verbraucht nur noch 7-12 Liter Heizöl pro m² und Jahr.
Ein Niedrigenergiehaus kommt bei entsprechender Dämmung und geeigneter Wärmeschutzverglasung mit 2-7 Liter Heizöl/m² und Jahr aus. So genannte Passivhäuser schaffen es sogar auf 0-2 Liter Heizöl pro m² und Jahr.
Im Altbau ist es ungleich anspruchsvoller als im Neubau, den Heizwärmebedarf zu minimieren, da alte Gebäude nicht auf den energiesparenden Einsatz ausgelegt sind. Ein großer Erfolg sind 3- oder 4-Liter-Häuser nach der Sanierung. Um dieses Ziel zu erreichen, werden die im Neubau erprobten Passivhauskomponenten eingesetzt.
Laut Energieeinsparverordnung muss für bestehende Häuser die verkauft, vermietet oder verpachtet werden ein Energieausweis vorliegen.
Für Neubauten gilt diese Regelung schon länger. Der Energieausweis dient als Bewertung bzw. Gütesiegel für Wohngebäude und macht somit den Energiebedarf eines Gebäudes mit einfachen Mitteln transparent.
Für Ihr Wohngebäude kann ich Ihnen einen „Verbrauchsausweis“ nach den tatsächlichen Heizkosten ausstellen oder einen „Bedarfsausweis“ berechnen. Der ausgestellte Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren, sofern keine Änderungen vorgenommen werden.
Die Anforderungen der EnEV im Altbau sind vergleichsweise gering, der technische Standard liegt sehr viel höher. In der Verordnung wird zwischen den so genannten „bedingten Anforderungen“ und den „Nachrüstpflichten“ unterschieden.
Die Nachrüstpflichten beziehen sich auf die Heizungsanlage und deren Verteilleitungen. Unter den „bedingten Anforderungen“ versteht der Verordnungsgeber bauliche Veränderungen während der Lebenszeit der Gebäude. Damit sind z.B. die Beseitigung von Mängeln und Schäden, Verschönerungen, Anbauten, Fassaden- und Dachsanierungen etc. gemeint.
Im Zuge dieser „Ohnehin Maßnahmen“ soll auch die energetische Qualität deutlich verbessert werden. Um einen Anreiz zu schaffen, gibt es für diesen Bereich auch Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Außerdem fördert der Bund energetische Gutachten von Wohngebäuden im Rahmen des „Vor-Ort-Programms“, um einen Anreiz für derartige Maßnahmen zu schaffen und damit mehr Sensibilität für die eigene Immobilie zu wecken. Bei der energetischen Sanierung und Modernisierung besteht großer Handlungsbedarf. Oft wird bei sowieso anstehenden Fassaden- oder Dachsanierungen kein zusätzlicher Wärmeschutz angebracht.
Einem großen Teil der Hausbesitzer sind die positiven Auswirkungen des Wärmeschutzes auf Wohnkomfort und Kosten nicht bekannt. Dämmmaßnahmen, die an eine ohnehin geplante Instandsetzung gekoppelt sind, führen in aller Regel zu einem deutlichen Gewinn. Das wirtschaftliche Optimum liegt zwischen 9 und 18 cm Dämmstärke.
Wenn Sie mit Ihrem Gebäude Energie einsparen möchten, reduzieren Sie somit auch den Ausstoß von schädlichen Emissionen und schonen unser Klima. Der Staat belohnt Energiesparen und fördert den Einbau von Gebäudedämmung und auch den Austausch von Heizungsanlagen zu hocheffizienten Anlagentechnik.
Bekannte Förderprogramme stellt die KfW und das BafA zur Verfügung.
Auch Kommunen fördern Energiesparen.
Verschiedene Förderprogramme finden Sie unter www.klima-sucht-schutz.de oder fragen Sie einfach uns - wir beraten Sie gerne.
Der Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg ist ein Instrument zur energetischen Beratung von Altbau-Eigentümern. Dieser zeigt eine Perspektive auf, die auch die langfristigen Erfordernisse der Energieeinsparung in den Blick nimmt, und zugleich die baulichen und persönlichen Ausgangsbedingungen berücksichtigt.
Der Sanierungsfahrplan umfasst eine Vor-Ort-Analyse des Gebäudes. Der bauliche Wärmeschutz und die Anlagentechnik werden detailliert aufgenommen. Nach der Berechnung wird der Sanierungsfahrplan erstellt. Darin ist die energetische Qualität des Gebäudes umfassend für den „Ist-Zustand“ und für einen möglichen „Kann-Zustand“ erläutert. Der Sanierungsfahrplan kann bis zu fünf Maßnahmenpakete, welche sich an den Zukunftsplänen des Gebäudeeigentümers anpasst, umfassen.
Für Wohngebäude reduziert die Vorlage eines Sanierungsfahrplans den Pflichtanteil des EWärmeG von 15 % auf 10 %. Er stellt für einige im EWärmeG vorgesehene Erfüllungsoptionen eine sinnvolle Ergänzung dar.
Wärmebrücken haben einen erheblichen Einfluß auf den Energieverlust eines Gebäudes. Einer besonderen Aufmerksamkeit gilt der Vermeidung von Wärmebrücken.
Für einen Energieausweis dürfen pauschale Ansätze der Wärmebrückenverluste angesetzt werden. Allerdings beeinflussen die pauschalen Verluste die Energiebilanz sehr negativ.
Durch eine detaillierte Berechnung der Wärmebrücken, basierend auf der "Finite Elemente Methode", lassen sich wesentlich günstigere Werte berechnen. Höhere Effizienzhausklassen lassen sich ohne mehr Dämmstoffe nur durch die Berechnung der Wärmebrücken erreichen.
Gerne beraten wir Sie in allen Fragen der Energieberatung.